• Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern, Insolvenzgläubigern sowie
Insolvenzschuldnern und deren Ehegatten
• Haftung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Banken
• Feststellung Insolvenzantragsgründe (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung); Gutachten
• Prüfung Rechnungslegung von Insolvenzverwaltern im Auftrag von Insolvenzgläubigern etc.